Inklusion

Unsere Schule ist Schwerpunktschule des Gemeinsamen Lernens für Königswinter und Bad Honnef im Bereich der Sekundarstufe I. Von den rund 1000 Schüler/innen haben ca. 80 einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Meistens fallen diese Schüler/innen gar nicht weiter auf, denn unsere Devise ist, dass sie weitgehend in den allgemeinen Unterricht einbezogen sind. Unterrichtsinhalte im Bildungsgang Lernen werden nach Möglichkeit durch differenzierende Materialien und Aufgaben im allgemeinen Unterricht, oder nach Bedarf auch individuell oder in Kleingruppen erarbeitet. Dabei profitieren die in diesem Fach schwächeren oder stärkeren Schüler/innen voneinander.

Pro Jahrgang werden ca. 15 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen. Es hat sich bewährt pro Jahrgang zwei Inklusionsklassen zu bilden, in denen jeweils 5-6 Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt Emotionale- und soziale Entwicklung aufgenommen werden. Diese „I-Klassen“ erhalten eine erhöhte Zuweisung von sonderpädagogischer Unterstützung sowie eine Reduktion der Klassengröße auf max. 25 Schüler/innen. Weitere Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden auf die weiteren Klassen des Jahrgangs verteilt und erhalten einzelintegrative Unterstützung.

Das selbstverständliche Miteinander im Schulleben und im Unterricht darf nicht nur schöner Schein sein, hinter dem die besonderen Förder- und Entwicklungsbedürfnisse  der Inklusionsschüler aus dem Blick geraten und verloren gehen. Um dies zu gewährleisten ist eine engmaschige Zusammenarbeit zwischen den sonderpädagogischen- und den Regelschullehrkräften erforderlich. Hierbei gilt das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung: Regelschullehrkräfte und sonderpädagogische Lehrkräfte arbeiten Hand in Hand, um Inklusion, gute Förderung und ertragreichen Unterricht für alle zu ermöglichen. Diese Zusammenarbeit drückt sich aus:

  • durch die Zuweisung jeweils einer sonderpädagogischen Lehrkraft zu einem Jahrgang, in dem sie den Unterricht in den I-Klassen als zweite Lehrkraft (Doppelbesetzung) mit dem Focus auf die Förderschüler/innen unterstützt
  • gemeinsam geplanten, differenzierenden Unterricht mit häufigem Teamteaching vor allem in den Hauptfächern
  • flexiblen Einsatz von Kleingruppensettings zum entlasteten Lernen für Inklusionsschüler/innen und weitere Schüler/innen, die davon profitieren
  • kooperative Förderplanung
  • regelmäßige Reflexions- und Beratungsgespräche mit Kolleg/innen, Eltern, außerschulischen Partnern und den Schüler/innen selbst

Neben einem stimmigen Gesamtkonzept sind ausreichende personelle (hier insbesondere sonderpädagogische Lehrkräfte), räumliche (Differenzierungsräume) und sachliche (Lernmaterialien) Ressourcen für das Gelingen von Inklusion unverzichtbar. Hier liegt weiterhin eine wichtige Entwicklungsaufgabe für unsere Gesamtschule.

Wie geht Inklusion an der Gesamtschule Oberpleis?

Hier finden Sie nähere Informationen zu unsrem Inklusionskonzept:

Unsere Unterrichtsprinzipien im Gemeinsamen Lernen

Die Lehrkräfte der Gesamtschule Oberpleis haben sich gleich zu Beginn nach der Schulgründung (2013) dafür entschieden, die Wörter „Inklusion“ und „Gemeinsames Lernen“ wörtlich zu nehmen und  sich für das Unterrichtsprinzip des Gemeinsamen Lernens, also den Vorrang der inneren Differenzierung vor der äußeren Differenzierung, entschieden.
Das bedeutet, dass die Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf zunächst einmal im Klassen- oder Kursverband am regulären Fachunterricht teilnehmen und dass nach Möglichkeit zu einem gemeinsamen Unterrichtsgegenstand (Thema) auf unterschiedlichen Lernniveaus gelernt und gearbeitet wird.
Die zeitweise Doppelbesetzung des Unterrichts durch Regelschullehrkraft und sonderpädagogischer Lehrkraft wird vorzugsweise zum Teamteaching genutzt.

  • Teamteaching gewährleistet ein flexibles Eingehen auf die unterschiedlichen Lernbedürfnisse und kann Über- und Unterforderung von Schüler/innen am besten entgegenwirken.
  • Es ermöglicht das erwünschte Zusammengehörigkeitsgefühl im Klassen- oder Kursverband, welches oft einen leistungsstimulierenden „Zugeffekt“ auf die unterstützungsbedürftigen Schüler/innen ausübt.
  • Durch die wechselnde Übernahme der Unterrichtsregie können beide Lehrer/innen Perspektiv- und Rollenwechsel einüben.
  • Die Beratung der Regelschullehrer/innen in Hinblick auf sonderpädagogische Erfordernisse wird durch die unterrichtliche Teamarbeit besser angenommen und verankert.

Erforderlich ist die Bereitschaft zur gemeinsamen Planung (Vorabsprachen) eines differenzierenden Unterrichts, welcher ausreichend Raum lässt für schüleraktive Arbeitsphasen.
In den Schülerarbeitsphasen (im Fachunterricht und den Lernzeiten) wird darauf Wert gelegt, dass sich die Schüler/innen gegenseitig unterstützen. Gute Erfahrungen haben wir mit heterogenen Gruppentischen und Lerntandems gemacht, in denen stärkere und schwächere Schüler/innen sich ergänzen.
Vorrang der inneren Differenzierung vor der äußeren Differenzierung bedeutet nicht, dass die phasenweise Förderung in einer Kleingruppe ausgeschlossen wäre. Des Öfteren kann es hilfreich sein, wenn inhaltlich überforderte Schüler/innen aus dem Klassenunterricht herausgenommen werden und in einem Kleingruppensetting eine besonders anschauliche, kleinschrittige und /oder niveaureduzierte Erarbeitung bzw. Wiederholung des Stoffes erhalten. Sie bleiben aber ebenso wie die sonderpädagogische Lehrkraft an den Unterricht in der Gesamtgruppe angeschlossen. Die äußere Differenzierung erfolgt also nur punktuell, um die Teilnahme am Klassenunterricht zu stärken.
Der Einsatz von sonderpädagogischen Lehrkräften per se in äußerer Differenzierung in „Lernbüros“ ist demgegenüber etwas anderes und wird an der Gesamtschule Oberpleis nicht praktiziert.

Förderung in den verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

Im Förderschwerpunkt Lernen erfolgt eine zieldifferente Förderung, welche die individuelle Lernausgangslage besonders berücksichtigt. Um Überforderung zu vermeiden und die Lernfreude zu erhalten bzw. anzuregen, erhalten die Schüler/innen  in den Hauptfächern und ggf. auch in weiteren Fächern entlastete, zieldifferente Aufgaben und Klassenarbeiten, wenn dies erforderlich ist.
Im Unterricht erhalten die Schüler/innen vermehrt individuelle Unterstützung in Form von unmittelbarer Lehrerunterweisung, konkret-anschaulichen Aufgabenstellungen mit entsprechendem Material sowie häufigen Wiederholungen des Stoffes.
In den Zeugnissen werden die Leistungen und der individuelle Lernfortschritt in Berichtsform beschrieben, können aber - wo dies möglich ist - fächerweise mit Noten versehen sein. Dabei können sich die Noten entweder auf die Anforderungen des  vorhergehenden oder auch des regulären Jahrgangs beziehen.
Der „Bildungsgang Lernen“ schließt nach Klasse 10 entweder mit dem Förderschulabschluss oder mit dem Hautschulabschluss nach Kl. 9 ab.

Für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt Emotionale- und soziale Entwicklung sind ein wertschätzendes Beziehungsangebot sowie kontinuierliche Ansprache, Zuwendung und Kontrolle bedeutsam. Ein gesondertes Training sozialer Kompetenzen (Regelbeachtung, Wahrnehmung, Empathie, Frustrationstoleranz) kann sinnvoll sein. Individuelle Hilfen im Unterricht können Lernvermeidungsverhalten verringern sowie zu Erfolgserleben und Erfolgszuversicht beitragen.
Eine intensive Elternarbeit mit häufiger Rückmeldung (Verhaltenspläne) und Gesprächsangeboten wird angestrebt, ebenso eine Vernetzung mit inner- und außerschulischen Personen und Institutionen (Schulsozialarbeiterin, Jugendamt, Therapeuten, Heimen, …).

Förderschwerpunkt Sprache:  Schüler/innen mit diesem Förderschwerpunkt bekommen stundenweise sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht und speziellen Förderunterricht im Fach Deutsch. Für die Leistungsbewertung werden entsprechende Nachteilsausgleiche besprochen und festgelegt.

Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation und  Sehen:  Schüler/innen mit diesen Förderschwerpunkten erhalten stundenweise sonderpädagogische Unterstützung durch abgeordnete Sonderpädagogen/innen mit entsprechender Fachausbildung, welche zudem die anderen Lehrkräfte in Hinblick auf spezielle Erfordernisse und spezielle Hilfsmittel und Geräte (Sprechanlagen, Lupen etc.) beraten. Zudem werden für die Leistungsbewertung entsprechende Nachteilsausgleiche besprochen und festgelegt.

Förderschwerpunkt Körperlich- motorische Entwicklung: Schüler/innen mit körperlich- motorischem Förderschwerpunkt können vielfältige Wahrnehmungsstörungen haben. Hier hilft ein möglichst ganzheitlicher Zugang zu den Lerninhalten. Vergrößerte Kopien können Abhilfe bei Sehproblemen schaffen und erleichtern das Ausfüllen mit der Hand. Nach Absprache kann ein privates Laptop oder Tablet in der Schule und für die Hausaufgaben verwendet werden. Bei der Anschaffung von speziell gestalteten Hilfsmitteln wie Tastaturen, Scheren etc. durch die Eltern bzw. Krankenkassen beraten die Sonderpädagogischen Fachkräfte. Auch die Beratung mit erfahrenen Therapeut*innen ist zu empfehlen, kann jedoch nicht in der Schule geleistet werden. Nachteilsausgleiche in Form von erhöhten Zeitzugaben und bei der Bewertung motorischer Leistungen in Sport, Kunst und handwerklichen Fächern sind obligat.

Autismus-Spektrum-Störung: Schüler/innen mit Autismus-Spektrum-Störungen sind aufgrund ihrer emotionalen Situation und ihren Orientierungsproblemen oft auf eine durchgängige individuelle Unterstützung angewiesen. Die Jugendämter können hier nach gründlicher Prüfung des Einzelfalles zusätzliche Unterrichtshilfen in Form von Schulbegleitungen gewähren, mit denen die unterrichtenden Lehrer/innen dann in enger Kooperation stehen.

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung brauchen in hohem Maße individualisierte Lernangebote und vermehrt lebenspraktische Bildung. Über eine Aufnahme müsste  individuell und fallbezogen beraten und entschieden werden, wobei die Beantragung einer Schulbegleitung über das Jugendamt erforderlich sein dürfte.

Aufgabenfelder der sonderpädagogischen Lehrkräfte: Unterricht, Förderplanung, Beratung, Begutachtung

Einsatzbereich: Die Schule strebt als kurzfristiges Minimalziel an, dass für jeden Jahrgang der Stufen 5-10 eine volle Stelle für sonderpädagogische Unterstützung zur Verfügung steht. Dabei soll möglichst jeweils eine sonderpädagogische Lehrkraft hauptverantwortlich für die sonderpädagogische Unterstützung in ihrem Jahrgang sein. Je nach persönlicher Stundenzahl kann sich diese Verantwortung auch auf mehrere Köpfe verteilen. Einsatz in der sonderpädagogischen Unterstützung bedeutet primär, dass die sonderpädagogische Lehrkraft den Unterricht einer Klasse bzw. Lerngruppe als zweite Lehrkraft (Doppelbesetzung) in einem differenzierenden Teamteaching mit dem Focus auf die Förderschüler/innen unterstützt.

Einsatz im Fachunterricht: Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt als  Doppelbesetzung vornehmlich in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, da hier die Differenzierungsnotwendigkeiten am höchsten sind. Zusätzlich erfolgt je nach Bedarf und Ressourcenlage auch ein Einsatz in den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. Darüber hinaus übernehmen sonderpädagogische Lehrkräfte Unterricht in den Lernzeiten (AF), in den Klassenlehrerstunden (KMT) und in sonderpädagogischen Fördergruppen.  

Gemeinsamer Verantwortungsbereich: Die sonderpädagogische Lehrkraft ist  federführend verantwortlich für die zieldifferente Förderung und das Coaching der weiteren Schüler/innen mit Förderbedarf (ES*, SQ*, etc.). Sie ist darüber hinaus aber im Teamteaching auch für den Gesamtunterricht und die gesamte Lerngruppe mitverantwortlich, so wie die Regelschullehrkraft andersherum auch für die Schüler/innen mit Förderbedarf mitverantwortlich ist. Dieses Selbstverständnis der gemeinsamen Verantwortung findet auch darin Ausdruck, dass die fest an der Schule eingestellten Sonderpädagogen/innen ebenfalls die Klassenlehrerrolle in einer I-Klasse übernehmen, wenn die personelle Gesamtlage dies zulässt.

Beratung und Begutachtung: Neben der unterrichtlichen Arbeit spielt die sonderpädagogische Beratung der  Kolleg/innen, Eltern und Schüler/innen eine wesentliche Rolle. Hierfür stehen für eine volle Sonderpädagogenstelle wöchentlich 3 Stunden aus dem Unterrichtsdeputat zur flexiblen Verfügung. Die Beratungen klären mögliche pädagogische und/ oder lernmethodische Bedarfslagen und Maßnahmen ab. Sie erstrecken sich auf alle  Förderkinder eines Jahrgangs mit ihren verschiedenen Förderschwerpunkten,  darüber hinaus aber auch präventiv auf Schüler/innen mit diversen Schwierigkeiten, aber noch ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Häufig findet die  Beratungsarbeit an Schnittstellen zu außerschulischen Unterstützungssystemen statt und muss entsprechend in enger Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, dem Jugendamt, Psychotherapeuten, Ärzten, Kliniken etc. erfolgen.  Sonderpädagogische Beratungen werden oft im Vorfeld von möglichen Überprüfungsverfahren von Lehrer/innen und/oder Eltern angefordert, die je nach Erfordernis auch zur sonderpädagogischen Begutachtung im Rahmen eines AOSF- Verfahrens durch die an der Schule tätigen Sonderpädagogen/innen führen können. Hierbei können testpsychologische Verfahren zur Anwendung kommen, wobei der Schule mit dem WISC V ein neues Testverfahren zur Verfügung steht.

Kooperative Förderplanung: Für alle Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet eine kooperative Förderplanung statt. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte, die Klassenlehrer/innen sowie die Fachlehrer/innen der I- Kinder treffen sich zu einem Förderplangespräch ca. 2 Monate nach Schuljahresbeginn. Auf Grundlage einer gründlichen Bestandsaufnahme des Arbeits- und Sozialverhaltens werden zwei bzw. drei vorrangige Förderziele festgelegt, auf die sich konkrete Fördermaßnahmen für den nun folgenden Zeitraum fokussieren. Die Förderplanung incl. der Maßnahmen wird schriftlich von den sonderpädagogischen Lehrkräften festgehalten, fortlaufend reflektiert und spätestens zum Ende des Schuljahres evaluiert und aktualisiert. Dazu gehört in Klasse 5 bei den neuen Schüler/innen auch eine Bestandsaufnahme der Vorgeschichte (AO-SF Akte).

Sollte durch eine günstige nachhaltige Entwicklung von Schüler/innen die sonderpädagogische Unterstützung entbehrlich werden, so kann in Absprache zwischen Schule und Eltern die Aufhebung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes bei der Bezirksregierung beantragt werden.

Einsatz von Mitarbeitern in Multiprofessionellen Teams

Der Einsatz der Fachkräfte im Rahmen von Multiprofessionellen Teams an der Gesamtschule Oberpleis erfolgt auf Grundlage des Erlasses “Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen” des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 05.05.2021 und den “Leitlinien Gemeinsames Lernen” der Bezirksregierung Köln von 3/2022.

Schwerpunkt der Aufgaben der Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen bzw. der Handwerkermeister/innen ist die selbstständige und eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht für Schüler/innen, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen. Sie tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolges bei und unterstützen damit die Arbeit der Lehrer/innen insgesamt und die Arbeit der Sonderpädagogen/innen im besonderen. Die übergreifende Verantwortung der Lehrkräfte mit Lehramtsstudium bleibt davon unberührt. Von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (41 Stunden) für vollzeitbeschäftigte MPT-Kräfte sind 28 Stunden im Stundenplan als Unterrichtsstunden ausgewiesen. Die darüber hinausgehenden Stunden dienen weiteren pädagogischen Aufgaben (Vor- und Nachbereitung, Mitwirkung bei Beratung, Gesprächen, Diagnostik, Dokumentation und sonstigen Schulveranstaltungen).

Die Tätigkeit der pädagogischen Fachkräfte und Handwerkermeister/innen erfolgt in enger Kooperation und Abstimmung mit den allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräften und umfasst im Wesentlichen:

  • die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung des Unterrichts
  • die Mitwirkung bei der Lernausgangslagen- und Prozessdiagnostik sowie der Erstellung und Evaluation von Förderplänen
  • die Mitwirkung bei der Schüler- und Elternberatung
  • Arbeitsgruppenangebote für Schüler/innen zum Aufbau von Schlüsselqualifikationen und zur Eingliederung in den Schulbetrieb
  • Mitwirkung bei den Maßnahmen zur beruflichen Orientierung wie Praktikumsaquise- und betreuung sowie die Kooperation mit Betrieben, der Agentur für Arbeit und der Jugendberufshilfe.

Konkretisiert für die Jahrgangsstufen 5/6 bieten sich folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • Lerncoaching im Haupt- und Nebenfachunterricht für lernschwache und/oder verhaltensauffällige Schüler/innen
  • Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen im Haupt- und Nebenfachunterricht in innerer oder äußerer Differenzierung in enger Absprache mit den Leher/innen
  • individuelle Begleitung von Schüler/innen in belastenden Situationen (zu Beginn des Schultages; in Konflikt- und Eskalationssituationen als Alternative zum Trainingsraum; in den Pausen bei expansivem Verhalten; in Sport bei expansivem Verhalten, ...)
  • Kleingruppensettings als Reflexions- und Hilfsangebot zu speziellen Themen (Hilfen bei der Ordnung im Material; Feedbackrunden; Besprechung von Verhaltensplänen; Besprechung von Konflikten;...)
  • individuelle Lernbegleitung in den Lernzeiten
  • häufige Rückmeldung an und Gespräche mit den Eltern und Erziehungsberechtigten
  • besondere Angebote in den Pausen/ Mittagpausen (Kickerraum, Ruheraum, Sporthalle, Café…)
  • besondere Arbeitsgruppenangebote zum Aufbau von Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Vorbereitung der Powerbar mit Schüler/innen
  • erlebnispädagogische Angebote im AG-Bereich

Für die Jahrgangsstufen 7/8 hat der überwiegende Teil der genannten Einsatzmöglichkeiten ebenfalls Geltung. Darüberhinaus kommen folgende Einsatzfelder zur Geltung:

  • Einsatz als Doppelbesetzung in WP Technik; gezieltes Coaching schwächerer Schüler/innen beim Erwerb handwerklicher Fertigkeiten
  • vermehrt Unterstützung des Unterrichts in den MINT- Fächern Technik, Physik, Mathe, Biologie
  • ritualisierte Reflexionsangebote bei häufigen Konflikten, Regelverstößen und/oder aufkommender Schulmüdigkeit
  • erlebnnispädagogische und projektorientierte Angebote (im AG- und EST-Band und/oder als besonderes Angebot alternativ zum weiteren Unterricht)

Für die Jahrganngsstufen 9/10 kommen folgende Aufgabenfelder im Übergang Schule/ Beruf hinzu:

  • Fördergruppen in innerer und äußerer Differenzierung mit gezielter Vorbereiitung auf die Inhalte der angestrebten Schulabschlüsse (HA 9, HA 10, FÖS-Abschluss, ggf. auch FOR)
  • Reflexionsangebote / individuelle Gespräche in Hinblick auf pesönliche Zielsetzungen; Abschlüsse; Berufsorientierung; Schlüsselqualifikationen; persönliche Schwierigkeiten
  • Beratung und Hilfen bei Schulabstinenz
  • Begleitung und Hilfen bei den Betriebspraktika (Aquise; häufige Besuche; Beratung der Betriebe und der Praktikanten/innen)
  • Begleitung und Hilfen im Beratungsprozess der Agentur für Arbeit
  • Organisation und Begleitung zusätzlicher wöchentlicher Tagespraktika in Kl. 9 und 10 für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf LE und ES

Um den nötigen Austausch und die nötige Anleitung zu gewährleisten, findet 1 x wöchentlich ein im Stundenplan verankertes Teamtreffen der sonderpädagogischen Lehrkräfte und der MPT-Kräfte statt.

Im Schuljahr 2022/23 sollen die Jhg.stufen 5/6, 7/8 und 9/10 jeweils in den Verantwortungsbereich einer MPT-Kraft kommen, damit hier ein persönliches Einsatzprofil entwickelt werden kann. Am Ende des Schuljahres wird evaluiert, ob ein stufenbezogenes persönliches Einsatzprofil der MPT-Kräfte gewinnbringend erscheint und damit beibehalten werden soll.

Berufsvorbereitung für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Die Berufsvorbereitung der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgt zunächst im Rahmen der allgemeinen Berufsvorbereitung der Gesamtschule. Dazu gehören zahlreiche vorbereitende Veranstaltungen, Beratungen der Schüler/innen und Eltern, Inhalte des „Arbeitslehre Wirtschaft- Unterrichts“ und der obligate Ablauf der verschiedenen Berufspraktika in den Klassen 8 -10 (s. Berufsorientierungskonzept der IG Oberpleis).

Ergänzend dazu kommen für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf folgende zusätzliche Angebote und Möglichkeiten hinzu:
Vermehrter praktischer Unterricht:  Insbesondere für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind konkrete, an praktisches Tun gebundene Lernangebote förderlich und wichtig.  Daher wird ihnen empfohlen, im Wahlpflichtfach 1 (3-stündig ab Kl. 6) entweder Arbeitslehre Technik, Arbeitslehre Hauswirtschaft oder das Fach Darstellen und Gestalten zu belegen.

Es besteht weiterhin in individueller Absprache die Möglichkeit, anstatt allgemeinbildender Fächer (bspw. Englisch, Chemie, …) weitere Stunden diese praxisorientierten Fächer zu belegen. Dies muss allerdings vom Stundenplan her möglich sein und erfordert die Zustimmung der entsprechenden Fachlehrer/innen.

Langzeitpraktikum (LZP):
In den Jahrgängen 9 und 10 nehmen Schüler*innen im Bildungsgang Lernen, sowie nach Bedarf auch Schüler*innen im Bildungsgang Hauptschule an einem Langzeitpraktikum teil. Das heißt, sie arbeiten für ein halbes Jahr einen Tag lang in einem Betrieb ihrer Wahl. Eine genaue Beschreibung findet sich im LZP- Flyer.

Rehaberatung der Arbeitsagentur:
In Klasse 9 setzt für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen die Rehaberatung der Arbeitsagentur ein. In einem mehrstufigen Beratungsprozess werden auf Grundlage der persönlichen, elterlichen und schulischen Einschätzungen sowie eines psychologischen Gutachtens (Testtermin in der Arbeitsagentur) konkrete Empfehlungen für die ersten Schritte in eine berufliche Laufbahn gegeben. Hierzu gehört in der Regel auch die Vermittlung in eine berufsvorbereitende oder berufliche Anschlussmaßnahme, welche von der Arbeitsagentur unterstützt und finanziert wird. Der gesamte Beratungsprozess wird von der zuständigen sonderpädagogischen Lehrkraft begleitet.

Fachkonferenz Sonderpädagogik
  • Wöchentliches einstündiges Teamgespräch
  • Die Fachkonferenz Sonderpädagogik tagt parallel zu den Fachkonferenzen der Fächergruppe II ca. 4 mal pro Schuljahr. Ihr gehören alle sonderpädagogischen Lehrkräfte der Gesamtschule Oberpleis an einschließlich der abgeordneten Lehrkräfte.  
  • Hinzu kommt eine größere Konferenz „Gemeinsames Lernen“ am Ende jedes Schuljahres, an der neben den sonderpädagogischen Lehrkräften alle Tutor/innen der I- Klassen sowie weitere interessierte Kolleg/innen teilnehmen. Hier werden u.a. die Jahresberichte der I- Klassen besprochen und ausgewertet. Auf dieser Grundlage werden personelle Vorschläge für das nächste Schuljahr erarbeitet.
  • Die beiden gewählten Vorsitzenden der Fachkonferenz Inklusion sind gleichzeitig Sprecher der Fachkonferenz gegenüber der Schulleitung. Da im Bereich Inklusion viel „Neuland“ betreten wird und besonders viel Aufbauarbeit zu leisten ist, muss ein intensiver Austausch mit der Schulleitung gewährleistet sein. Die Sprecher der Fachkonferenz treffen sich daher mindestens 2mal pro Schuljahr zu einem offiziellen Gespräch mit dem Schulleiter und weiteren Schulleitungsmitgliedern.
Aktuelle Sonderpädagogische Lehrkräfte

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Name Berufsbezeichnung Einsatzfeld E-Mail
Frau Klesse Sonderpädagogin Jhg. 5
Herr Keller Sonderpädagoge Jhg. 5
Frau Seelbach Sonderpädagogin Jhg. 6
Frau Rejek Lehrkraft im sonderpädagogischen Arbeitsfeld (stundenweise) Jhg. 6
Frau Becker Fachkraft im Multiprofessionellen Team Jhg. 6
Frau Schön Sonderpädagogin Jhg. 7
Herr Hahn Lehrkraft in Ausbildung zum Sonderpädagogen (VOBASOF) Jhg. 7 u. 8
Herr Dembski Fachkraft im Multiprofessionellen Team Jhg. 7 u. 8
Herr Boenigk Sonderpädagoge Jhg. 8
Frau Heppener Sonderpädagogin
(stundenweise)
Schwerpunkt HK
8d
Frau Pohl Lehrkraft im sonderpädagogischen Arbeitsfeld (stundenweise) Jhg. 8
Frau Hartmann Sonderpädagogin Jhg. 9
Herr Beyer Sonderpädagoge (stundenweise) und Abteilungsleiter Abt. I Jhg. 10
Herr Kretschmer Fachkraft im Multiprofessionellen Team Jhg. 10